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AGB


Buchungs-, Kurs- und Zahlungsbedingungen

Übersicht
1. Anmeldung, Buchungsbestätigung
  1. Mit der Kursanmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Veranstalter IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY den Abschluss des Kursvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Kursbeschreibung und die ergänzenden Informationen des Veranstalters für den jeweiligen Kurs, soweit diese dem Kunden vorliegen.
  2. Leistungsträger (z.B. Dozenten) sind vom Veranstalter, der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY, nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Kursvertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Veranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Kursbeschreibung stehen.
  3. Die Anmeldung kann schriftlich oder per Internet erfolgen. Bei Buchung über das Internet bestätigt die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Buchungsauftrags dar.
  4. Der Kursvertrag kommt mit der Annahme durch die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY zustande. Die Annahme erfolgt durch Aushändigung oder übersendung der Buchungsbestätigung (Postweg oder E Mail), die gleichzeitig die Rechnung darstellt.
  5. Der Kunde steht für alle Vertragsverpflichtungen von anderen Kursteilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen ein, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  6. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  7. Bei einer Vorausbuchung für das nächste Kalenderjahr kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum von der Buchung kostenfrei zurücktreten.
2. Bezahlung, Kursunterlagen

2.1. Bezahlung
  1. Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung / Rechnung werden innerhalb von 14 Tagen 50 % des Kurspreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Kurspreis angerechnet.
  2. Die Restzahlung muss - ohne weitere Aufforderung - spätestens 1 Monat vor Kursbeginn gezahlt sein. Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Kurstermin weniger als 1 Monat liegt - ist der Kurspreis nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung in voller Höhe sofort zu zahlen.
  3. Geht der vollständige Anzahlungsbetrag bzw. Restbetrag nicht innerhalb der o. g. Fristen ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dieser nicht geleistet, so ist die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann die IDA die gemäß den Ziffern 4.b bis 4.e zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen, vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein wirksamer Rücktrittsgrund zugunsten des Kunden vor. Ohne vollständige Zahlung des Kurspreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Kursleistung.
  4. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich an den auf der Rechnung ausgewiesenen Empfänger zu richten. Wird der Betrag an jemand anderen gezahlt, so erfolgt die Zahlung auf eigenes Risiko und berechtigt deshalb nur dann zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Vertrag, wenn der Kurspreis vollständig bei der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY eingegangen ist.
2.2. Kursunterlagen
  • Die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY ist bemüht, eventuelle Kursunterlagen ca. 14 Tage vor Kursbeginn zu versenden. Sollte der Kunde angekündigte Kursunterlagen nicht spätestens 5 Tage vor dem Kurstermin erhalten haben, wird er die IDA entsprechend informieren.
3. Leistungen, Leistungsänderungen, Preisanpassungen
  1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet und aus hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Diese Angaben sind für die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY bindend. Die IDA behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Abschluss des Kursvertrages eine änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Abschluss des Kursvertrages selbstverständlich informiert wird.
  2. änderungen wesentlicher Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Kursvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die änderungen nicht erheblich sind. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung.
  3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  4. Die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem änderungsgrund zu informieren.
  5. Im Fall einer erheblichen änderung einer wesentlichen Kursleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Kursvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Kurs zu verlangen, wenn die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY in der Lage ist, einen solchen Kurs ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der IDA über die änderung der Kursleistung oder die Absage des Kurses der IDA gegenüber geltend zu machen.
  6. Die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY behält sich vor, den im Kursvertrag vereinbarten Preis im Falle einer änderung der geltenden Wechselkurse EUR - SEK entsprechend zu ändern. Bei einer änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Kursvertrages kann der Kurspreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Durchführung des Kurses dadurch für die IDA verteuert hat.
  7. Im Falle einer nachträglichen änderung des Kurspreises hat die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 30. Tag vor Kursbeginn sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurück zu treten.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Kursbeginn / Stornokosten
  1. Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn vom Kurs zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY unter der am Ende der Buchungsbedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird dem Kunden im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich per Einschreiben Rückschein zu erklären. Die Abmeldung des Kunden wird wirksam an dem Tag, an dem sie der IDA zugeht.
  2. Tritt der Kunde vom Kursvertrag zurück oder tritt er den Kurs nicht an, so steht der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY - soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt - statt des Kurspreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Kursvorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Kurspreis zu.
  3. Die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Kurspreispreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Kursleistung berücksichtigt. Diese Entschädigung (Rücktrittsgebühr) wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

    bis 90 Tage vor Kursbeginn: 40 %, mindestens € 160,- pro Person
    89-30 Tage vor Kursbeginn: 50 %, mindestens € 200,- pro Person
    29-20 Tage vor Kursbeginn: 60 % mindestens € 240,- pro Person
    19-10 Tage vor Reiseantritt: 70 % mindestens € 280,- pro Person
    9-2 Tage vor Kursbeginn: 80 % mindestens € 320,- pro Person
    1 Tag vor Kursbeginn bzw. Nichtantritt zu Kursbeginn: 90 % mindestens 360,- pro Person

  4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
  5. DIE IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die IDA verpflichtet, die geforderte Rücktrittsgebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Kursleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
  6. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
5. Umbuchungen, Ersatzpersonen
  1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf änderungen hinsichtlich des Kurstermins oder des Veranstaltungsortes des Kurses besteht nicht. Auf Wunsch des Kunden nimmt die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY eine Abänderung der Kursanmeldung (Umbuchung) vor, soweit die Durchführung möglich ist. Als Umbuchungen gelten, unter Beibehaltung des Kursinhalts, änderungen hinsichtlich des Kurstermins (innerhalb der gleichen Saisonzeit) oder des Veranstaltungsortes. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung für das nächste Kalenderjahr ist nicht möglich. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, kann die IDA in Abhängigkeit von den nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunde wie folgt erheben:

    Erfolgt die Umbuchung bis 90 Tage vor Reiseantritt, berechnet die IDA für die Bearbeitung der Umbuchung € 100,- pro Person. In allen weiteren Fällen (insbesondere Umbuchungen ab 90 Tage vor Kursbeginn) können, soweit die Durchführung überhaupt möglich ist, Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt des Kunden vom Kursvertrag gemäß den Ziffern 4.b bis 4.e und zu den dort aufgeführten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
  2. Der Kunde kann bis zum Kurstermin eine Ersatzperson für sich und / oder die anderen von ihm angemeldeten Personen durch entsprechende Mitteilung an die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY bestellen. Im Zweifel hat der Kunde den Zugang der Mitteilung an die IDA nachzuweisen. Die Benennung einer Ersatzperson ist grundsätzlich entsprechend den nachfolgenden Bedingungen kostenpflichtig:

    Die IDA kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn diese den besonderen Kurserfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
    Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde der IDA als Gesamtschuldner für den Kurspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
    Bei Widerspruch durch die IDA gelten die üblichen Rücktrittsbedingungen.
  3. Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
6. Reiseversicherungen
  • Um Rücktrittskosten abzudecken, empfiehlt die IDA - INTERNATIONAL DALöSLAND ACADEMY den Abschluss einer Versicherung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler. Ebenfalls wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung sowie ggf. einer Reise-Krankenversicherung empfohlen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
  • Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Kurspreises.
8. Kündigung

8.1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
  • Die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY kann den Kursvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder einer der von ihm angemeldeten Personen die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung der IDA nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die IDA, so behält sie den Anspruch auf den Kurspreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
8.2. Kündigung wegen höherer Gewalt
  • Im Falle höherer Gewalt richten sich die Kündigungsrechte der Parteien nach § 651j BGB.

    1. Wird die Durchführung eines Kurses infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch das Künstlerhaus den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen.
    2. Als nicht voraussehbare höhere Gewalt gilt insbesondere der Ausfall des oder der für den jeweiligen Kurs vorgesehenen Dozenten oder Dozentin, ohne dass hierbei ein Verschulden der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY dazu beigetragen hat. In diesem Fall wird die IDA sich bemühen, eine gleichwertige Dozentin oder einen gleichwertigen Dozenten zu verpflichten.
    3. Bei Verpflichtung einer anderen Dozentin oder eines anderen Dozenten wird der Kunde unverzüglich per E-Mail oder telefonisch und später schriftlich in Kenntnis gesetzt. Dennoch ist der Kunde berechtigt, auch bei Verpflichtung einer oder eines anderen Dozentin oder Dozenten den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung des Kunden muss in diesem Fall grundsätzlich an die unten angegebene Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung on der Verpflichtung einer anderen Person als Dozent oder Dozentin schriftlich erfolgen - jedoch innerhalb von drei Tagen, falls die Mitteilung oder der Verpflichtung einer anderen Person als Dozentin oder Dozent per E-Mail oder telefonisch 14 Tage oder kürzer vor Kursbeginn erfolgt.
    4. Die Kündigung des Kunden hat schriftlich an die unten angegebene Adresse zu erfolgen. Dabei kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Zeitpunkt der Ankunft des Kündigungsschreibens beim Kündigungsempfänger und nicht auf den Zeitpunkt der Absendung des Kündigungsschreibens an.
8.3. Kündigung wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl.
  • Falls die Mindesteilnehmerzahl eines Kurses nicht erreicht wird, kann die IDA -INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY vom Vertrag zurücktreten.

    1. Die IDA darf innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor Beginn eines Kurses vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht wurde. DIE IDA kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Kurs zurücktreten, wenn in der jeweiligen Kursbeschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert ist. Außerdem muss der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Kursbeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben sein. Die IDA wird den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen über die Nichtdurchführung des Kurses per E-Mail in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung per E-Mail zuleiten. Den bereits bezahlten Preis erhält der Kunde zurück.
    2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Dabei kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Zeitpunkt der Ankunft des Kündigungsschreibens beim Kündigungsempfänger und nicht auf den Zeitpunkt der Absendung des Kündigungsschreibens an.
8.4. Ausschluss von Veranstaltungen aufgrund falscher Angaben
  • Die in der Bestätigung genannten Angaben sind Bestandteil des Vertrages. Die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY behält sich vor, diese bei Anreise auf Korrektheit zu überprüfen und nicht angemeldete Personen vom Kurs auszuschließen.
9. Pflichten des Kunden

9.1. Mängelanzeige
  • Wird der Kurs nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, de IDA einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Kurspreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der IDA unter unten angegebener Adresse zur Kenntnis zu geben. Die IDA bemüht sich für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
9.2. Fristsetzung vor Kündigung

  • Will ein Kunde den Kursvertrag wegen eines Mangels aus wichtigem, der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der IDA zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der IDA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, de IDA erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.3. Schadenmeldepflicht

  • Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst sofort der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY unter unten angegebener Adresse zu melden.
9.4. Schadensminderungspflicht

  • Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
10. Beschränkung der Haftung
  1. Die vertragliche Haftung der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Kurspreis beschränkt,
    1. soweit ein Schaden des Kursteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    2. soweit die IDA für einen dem Kursteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (Dozenten) verantwortlich ist.
  2. Die Haftung der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den doppelten Kurspreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kursteilnehmer und Kurs.
  3. Die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. übernachtungen mit oder ohne Frühstück bzw. Halbpension, Veranstaltungen, Restaurantbesuche, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen, Beförderungsleistungen von und ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Kursbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen de IDA sind.
    Die IDA haftet jedoch
    1. für Leistungen, die als Teil des Kurses in der Buchungsbestätigung beschreiben werden,
    2. wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der IDA ursächlich geworden ist.
  4. Für die Auswahl der Leistungsträger (Dozenten), mit denen der Kunde - auch durch Vermittlung der IDA - Zusatzleistungen vereinbart, ist in jedem Fall der Kunde selbst verantwortlich.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb einer Woche nach vertraglich vorgesehenem Zeitpunkt der Beendigung de Kurses Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber der IDA unter der am Ende der Kursbedingungen angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
  2. Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Kurs dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die IDA die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Gesundheitsvorschriften
  • Der Kunde ist verantwortlich für die Durchführung eventuell erforderlicher Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
13. Rechtswahl
  • Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der IDA -INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY im Ausland für die Haftung der IDA dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14. Gerichtsstand
  1. Der Kunde kann die IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY nur an deren Sitz verklagen. Gerichtstand ist Köln.
  2. Für Klagen der IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Kursvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
    1. wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
    2. wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vertraglich vereinbarten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
15. Allgemeines
  1. Alle Angaben im Internet unter www.international-dalsland-academy.eu entsprechen dem Stand der unten angegeben ist.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Kursvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Kursvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Kursbedingungen.
Adresse:
IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY
Christel Meer
Knuffelbodane
S - 662 98 Amal - Tösse
Telefon: 0046 - 532 - 240 33
E-Mail:
christel.meer(at)ida-academy.eu
www.ida-academy.eu

IDA - INTERNATIONAL DALSLAND ACADEMY
Herms Meer
An der Elisabethkirche 16
D - 53113 Bonn
E-Mail:
herms.meer(at)ida-academy.eu
www.ida-academy.eu

Stand: 01.06.2009